Ehrenamtspauschale 2026 im Verein
Vereine dürfen Ehrenamtliche steuerfrei entschädigen – über die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale. 2026 wurden beide Beträge angehoben. Hier die wichtigsten Eckdaten und wie du die Zahlungen im Verein sauber dokumentierst.
Höhe der Pauschalen 2026
Zum 1. Januar 2026 wurden die steuerfreien Pauschalen im Ehrenamt angehoben. Grundlage ist die gesetzliche Neuregelung; die konkrete Anwendung im Einzelfall gehört in die Hand von Kassenwart oder Steuerberater.
| Pauschale | Betrag pro Jahr (2026) | Wofür |
|---|---|---|
| Übungsleiterpauschale (§3 Nr. 26 EStG) | 3.300 Euro | Übungsleiter, Trainer, Betreuer, Ausbilder mit pädagogischer Ausrichtung |
| Ehrenamtspauschale (§3 Nr. 26a EStG) | 960 Euro | Sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. Vorstand, Kassenwart, Platzwart |
Voraussetzungen
Beide Pauschalen setzen eine nebenberufliche Tätigkeit für einen gemeinnützigen Verein oder eine öffentliche Körperschaft voraus. Die Übungsleiterpauschale gilt für pädagogisch ausgerichtete Tätigkeiten (Trainer, Übungsleiter), die Ehrenamtspauschale für sonstige Aufgaben. Wichtig: Für dieselbe Tätigkeit lassen sich beide Pauschalen nicht gleichzeitig nutzen – für verschiedene Tätigkeiten schon.
Nachweis im Verein
Damit die steuerfreie Zahlung anerkannt wird, muss sie im Verein sauber dokumentiert sein. In KickOffice erfasst du Aufwandsentschädigungen als Vorgang und exportierst sie für die Vereinsbuchhaltung. So sind Zahlungen an Ehrenamtliche jederzeit nachvollziehbar – wichtig auch für den Erhalt der Gemeinnützigkeit.
Diese Seite ist ein allgemeiner Überblick, Stand 2026, und ersetzt keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?
Die Ehrenamtspauschale beträgt 2026 960 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Übungsleiterpauschale wurde auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben.
Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale (3.300 Euro) gilt für pädagogisch ausgerichtete Tätigkeiten wie Trainer und Übungsleiter. Die Ehrenamtspauschale (960 Euro) gilt für sonstige ehrenamtliche Aufgaben wie Vorstand, Kassenwart oder Platzwart.
Kann ich beide Pauschalen kombinieren?
Für dieselbe Tätigkeit nicht. Übt eine Person aber verschiedene Tätigkeiten aus, können die Pauschalen für die jeweilige Tätigkeit getrennt genutzt werden. Details klärt der Steuerberater.
Wie dokumentiere ich Aufwandsentschädigungen im Verein?
In KickOffice erfasst du Aufwandsentschädigungen als Vorgang und exportierst sie für die Buchhaltung, sodass die Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
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