Datenschutz im Verein nach DSGVO
Vereine verarbeiten viele personenbezogene Daten – vom Mitglied bis zum Kind. KickOffice ist so gebaut, dass du deinen DSGVO-Pflichten nachkommen kannst: Server in Deutschland, verschlüsselte sensible Daten, Löschkonzept, Einwilligungen und AVV.
Datenschutz ist im Verein Pflicht
Sobald ein Verein Mitgliederdaten verarbeitet, gilt die DSGVO. Der Verein ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher. KickOffice übernimmt diese Verantwortung nicht ab, liefert aber die technischen Werkzeuge, mit denen du sie erfüllst.
Server in Deutschland
Alle Daten liegen in Frankfurt und damit in der EU.
Verschlüsselung
IBAN, BIC und Steuer-ID werden verschlüsselt gespeichert.
Nicht-öffentliche Dateien
Uploads sind nur über geschützte, signierte Zugriffe abrufbar.
Löschkonzept
Fristen und Löschvorschläge für alte Daten und Nachweise.
Einwilligungen
Granulare, versionierte Einwilligungen mit Nachweis.
Datenpannen & DSFA
Register nach Art. 33/34 und DSFA-Selbsteinschätzung integriert.
AVV und Verantwortung
Für den Einsatz von KickOffice steht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Die datenschutzrechtliche Verantwortung bleibt beim Verein – KickOffice ist Auftragsverarbeiter und liefert den technischen Schutz. Diese Rollenverteilung ist bewusst klar gehalten: Wir versprechen keine pauschale „100 % Konformität", sondern konkrete Werkzeuge, mit denen dein Verein rechtssicher arbeiten kann. Besonders sensibel ist der Kinderschutz, wo zusätzliche Sorgfalt gilt.
Häufige Fragen
Ist der Verein oder KickOffice für den Datenschutz verantwortlich?
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der Verein. KickOffice ist Auftragsverarbeiter und stellt einen AVV nach Art. 28 DSGVO sowie die technischen Schutzmaßnahmen bereit.
Wo werden die Vereinsdaten gespeichert?
Auf Servern in Deutschland (Frankfurt), also innerhalb der EU. Sensible Daten wie IBAN, BIC und Steuer-ID werden verschlüsselt gespeichert.
Unterstützt KickOffice Auskunft und Löschung?
Ja. Es gibt ein Löschkonzept mit Fristen und Löschvorschlägen sowie Exportmöglichkeiten, mit denen du Auskunfts- und Löschpflichten erfüllen kannst.
Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja, ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist verfügbar.
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Kostenlos startenKein Ersatz für Rechtsberatung. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher bleibt der Verein.